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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Wer kann Parkerleichterungen beantragen?

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Normalerweise sind Parkerleichterungen beim Straßenverkehrsamt zu beantragen. Insbesondere Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blinde zählen zu den gängigen Antragstellern der Parkerleichterung. Darüber hinaus können sich schwerbehinderte Menschen eine entsprechende Möglichkeit der Parkerleichterung genehmigen lassen. Normalerweise ist bei der Antragstellung der Schwerbehindertenausweis bzw. ein Bescheid vom Versorgungsamt (Sozialamt) vorzulegen. Über die genauen Möglichkeiten der Parkerleichterung kann man sich bei der Straßenverkehrsbehörde informieren.

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