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Wem der Führerschein oder gar das Portemonnaie gestohlen wurde, der ist natürlich zur Beschaffung von Ersatzdokumenten angehalten. Während man normalerweise einen neuen Personalausweis beim zuständigen Bürgeramt beantragt, erhält man meist den neuen Führerschein bei der Führerscheinstelle bzw. in der Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes. Bei dem Verlust des Führerscheins ist in der Regel ein entsprechendes Verlustformular auszufüllen, welches gemeinsam mit einem gültigen Passdokument (Reisepass, Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis) nebst einem Lichtbild der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen ist. Nähere Informationen zur Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins und zur Bearbeitungszeit eines neuen Führerscheins kann man sich bei der Straßenverkehrsbehörde einholen.