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Tiefbauamt - Häufige Fragen

Wende ich mich beim Abriss eines Gebäudes an das Hochbauamt oder das Tiefbauamt?

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Dies ist individuell unterschiedlich zu bewerten. Sicherheitshalber kann man sich aber Abrissgenehmigungen von beiden Behörden einholen, beispielsweise wenn nur ein Teilabriss und ein Anbau oder ein Neubau miteinander verknüpft werden sollen. Natürlich ist es hilfreich, sich von den zuständigen Sachbearbeitern im Hochbauamt bzw. im Tiefbauamt beraten zu lassen, wenn Unsicherheiten bei den geplanten Baumaßnahmen bestehen.

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