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Umweltamt - Häufige Fragen

Kann man sich bzgl. Lärmbelastigungen an das Umweltamt wenden?

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Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Grundsätzlich ist das Umweltamt zwar zuständig, wenn es um die Einhaltung gewisser Vorschriften nach den jeweiligen Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer geht. Allerdings fallen nicht alle Lärmschutzbelästigungen in den Aufgabenbereich dieses Amtes. So können beispielsweise Störungen von Baumaschinen oder Gartengeräten in den Zuständigkeitsbereich des Umweltamtes fallen, Lärm aus der angrenzenden Nachbarschaftswohnung aber eher in den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes. 

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