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Die 1951 gegründete Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts umfasst auch ein Pressearchiv, das ebenfalls seit 1951 besteht. Im Pressearchiv sind Informationen und Materialen zum Gericht zu finden. Ebenso wie die Bibliothek ist auch das Pressearchiv des Bundesverfassungsgerichts nicht von jedem benutzbar. Nur die Amtsangehörigen des Gerichtes dürfen das Pressearchiv sowie die Bibliothek nutzen.