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Veterinäramt - Häufige Fragen

Kann das Veterinäramt bei Beschwerden über Speiseabfälle in der Gastronomie tätig werden?

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Bei der Entsorgung von Speiseabfällen bei gastronomischen Betrieben kann es sich durchaus um ein heikles Thema handeln. Grundsätzlich haben Einrichtungen, bei denen Speiseabfälle später u.a. als Futtermittel eingesetzt werden, strenge Auflagen in Bezug auf die Entsorgung des Abfalls einzuhalten, um Tierkrankheiten etc. zu verhindern. In vielen Landkreisen und Städten ist hierfür das Veterinäramt zuständig, sodass man sich diesbezüglichen Anliegen an die Behörde wenden kann. 

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