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Wohnungsamt - Häufige Fragen

Macht es für einen WBS einen Unterschied, ob es sich um einen Einpersonenhaushalt handelt oder nicht?

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Für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines wird die Anspruchsberechtigung regelmäßig über das Jahreseinkommen festgelegt. Dabei können in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Grenzen gelten, insbesondere bezogen darauf, ob es sich um einen Ein- oder Mehrpersonenhaushalt handelt. Im Zweifel kann man sich bei der zuständigen Behörde erkundigen, in diesem Fall die Wohngeldstelle bzw. das Wohnungsamt.

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