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Ob man zum Kreise der Anspruchsberechtigten für den Erhalt eines WBS gehört, hängt von unterschiedlichen Faktoren. Maßgeblich ist zunächst das Einkommen: Wird pro Jahr eine durch die einzelnen Bundesländer jeweils definierte Grenze überschritten, besteht unter Umständen kein Anspruch. Bei Unsicherheiten kann man sich an die zuständige Wohngeldstelle oder das zuständige Wohnungsamt wenden.