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Wohnungsamt - Häufige Fragen

Was versteht man untern einem so genannten §5-Schein bzw. einem B-Schein?

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Beides sind Bezeichnungen, die umgangssprachlich für den Wohnberechtigungsschein – kurz WBS - verwendet werden. Dieser wird unter Umständen benötigt, wenn eine mit öffentlichen Geldern geförderte Wohnung (Sozialwohnung) bezogen werden soll. Durch den Schein wird nachgewiesen, dass der jeweilige Mietinteressent nur über ein geringes finanzielles Budget verfügt. 

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