| Welche Unterlagen sind in einem Wohngeldantrag enthalten?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Ob Wohngeld erfolgreich bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann, hängt im Wesentlichen von drei Kriterien ab, nämlich der Anzahl der jeweiligen Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens sowie der Höhe der Mietbelastung. Insoweit sind bei einem Wohngeldantrag alle Angaben zu machen machen, die das Amt für die Berechnung des Antrages im Einzelnen benötigt, regelmäßig also Nachweise und Bescheinigungen über den Verdienst, Mietkosten und zur Haushaltsgemeinschaft. Beim zuständigen Sachbearbeiter kann man sich darüber informieren, welche Unterlagen darüber hinaus im jeweiligen Fall benötigt werden.