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Wohnungsamt - Häufige Fragen

Wo stellt man eigentlich einen Wohngeldantrag?

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Wenn ein Rechtsanspruch auf Wohngeld besteht (also die entsprechenden Voraussetzungen zum Erhalt der Zahlung erfüllt werden), können alle notwendigen Formulare und Anträge entweder online oder vor Ort bei derzuständigen Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung abgeholt und ausgefüllt werden. Der Antrag wird sodann von der örtlichen Wohngeldbehörde bearbeitet und – bei Vorliegender der notwendigen Voraussetzungen – per Bescheid schriftlich bewilligt. 

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