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Zollamt - Häufige Fragen

Ich würde mir gern aus dem Urlaub Muscheln oder Korallen mitbringen. Darf ich das?

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Die meisten Schnecken, Muscheln und Korallen sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt. Meist dürfen diese Objekte nur mit einer Aus- und Einfuhrgenehmigung (CITES-Dokumente) in ein anderes Land überführt werden. In Deutschland kann man sich diesbezüglich beispielsweise an das Bundesamt für Naturschutz für nähere Informationen wenden. Lediglich tote Exemplare, die ausdrücklich für den eigenen, privaten Gebrauch gelten, könnten ohne Dokumentenpflicht überführt werden.

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