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Als Genussmittel werden solche Waren bezeichnet, die zum Verzehr geeignet sind und im nationalen und internationalen Warenverkehr regelmäßig der Besteuerung unterliegen. Dabei handelt es sich um Spirituosen (Weinbrand, Whiskey, Wodka), um Tabakwaren (Zigaretten, Zigarillos oder Zigarren) sowie Wein, Bier und Kaffee. Welche Steuern anfallen, wenn derartige Produkte eingeführt werden, kann den jeweiligen Zollvorschriften entnommen werden.