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Zollamt - Häufige Fragen

Was versteht man überhaupt unter der Bezeichnung Genussmittel?

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Gemäß dem Verbrauchersteuerrecht fallen hierunter Produkte oder Waren, die zum Verzehr bzw. Genuss geeignet sind. Dies betrifft in der Regel Tabakwaren, Kaffee, Bier, Wein oder sonstige Spirituosen (Branntwein, Likör, Alkopops etc.). Für Reisende haben Genussmittel insbesondere deshalb eine Bedeutung, weil ihre Einfuhr gewissen Beschränkungen in der Warenmenge unterliegen kann.

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