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Zollamt - Häufige Fragen

Weinwirtschaftsjahr - Was bedeutet das?

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Das Weinwirtschaftsjahr bezeichnet nicht das für den Bürger normale Kalenderjahr, denn der Zeitraum des Weinwirtschaftsjahres umfasst zwar 365 (bzw. 366) Tage, aber zählt nicht von Januar bis Dezember. Das Weinwirtschaftsjahr beginnt immer am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Ehemals lief das Weinwirtschaftsjahr (etwa bis 2001) vom 1. September bis 31. August.

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