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Gerichtsvollzieher in St. Georg - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Katharinenstr. 30, 20457 Hamburg
Telefon:04037510066
Sprechzeiten:Mo-Do 10-11 Uhr
Fr 8-9 Uhr
Anschrift:Katharinenstr. 30, 20457 Hamburg
Telefon:040363939
Fax:04184880102
Sprechzeiten:Di-Mi 12-13 Uhr
Fr 8-9 Uhr
Anschrift:Haus 1, Liebigstraße 2-20, 20539 Hamburg
Telefon:04088192022
Fax:041319959614
Sprechzeiten:Di-Do 9-10 Uhr
(33)
Obergerichtsvollzieherin Pflug
4.09 km von St. Georg
Anschrift:Haus 15, Liebigstr. 2-20, 22113 Hamburg
Telefon:01729325761
Sprechzeiten:Di. - Do. 09.00 - 10.00 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Jensen (Bezirk 912)
4.21 km von St. Georg
Anschrift:Haus 14, Liebigstr. 2-20, 22113 Hamburg
Telefon:04061192818
Fax:04061192818
Sprechzeiten:Di-Mi 9-10 Uhr
Do 11-12 Uhr
Anschrift:Haus 1, Liebigstr. 2-20, 22113 Hamburg
Telefon:04086684050
Fax:04086684051
Sprechzeiten:Mo14-15 Uhr Mi + Do 10-11 Uhr
Anschrift:Hs.15 IV. OG, grüner Bereich, Liebigstr. 2-20, 22113 Hamburg
Telefon:04068991380
Fax:04088236340
Sprechzeiten:Mo-Do 13-14 Uhr
Anschrift:Haus 1 I, Liebigstr. 2-20, 22113 Hamburg
Telefon:04072004208
Fax:04136910245
Sprechzeiten:Mo-Do 8-9 Uhr
Anschrift:Bramfelder Str. 102b, 22305 Hamburg
Telefon:04055562037
Fax:04055564486
Sprechzeiten:Mo, Mi, Do 14-15 Uhr
(25)
Gerichtsvollzieher Schoder (Bezirk 913)
4.67 km von St. Georg
Anschrift:Bramfelder Str. 102b, 22305 Hamburg
Telefon:04018154336
Fax:04018154745
Sprechzeiten:Mo+Mi 15-16 Uhr
Di 9-10 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in St. Georg? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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