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Bezirksamt Wandsbek (Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Allg. Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Asyl, Grundsicherung, Senioren) in Hamburg (Sozialamt)

Wandsbeker Allee 71, 22041 Hamburg

(3.2 Sterne, 76 Bewertungen)
Telefon:040428280
Öffnungszeiten:bitte telefonisch erfragen
Änderung meldenzur Webseite  

Man wendet sich meist schriftlich an Behörden, wenn man ein Anliegen hat. Beim Sozialamt handelt es sich häufig um Fragen bezüglich Sozialhilfe, Wohngeld und Grundsicherung. Daher stellen wir Ihnen hier gern Mail, Adresse und Fax des Sozialamtes zur Verfügung, das für Marienthal zuständig ist.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Sozialamt-FAQ

Weitere Fragen

Breitengrad: 53.6118416, Längengrad: 10.0772997

Sozialamt Marienthal: Informationen zu Bezirksamt Wandsbek

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Bezirksamt Wandsbek in Hamburg. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Bezirksamt Wandsbek in Hamburg können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.