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Jugendämter in Fürth/Odenwald - Öffnungszeiten

Info zu Jugendamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(102)
Jugendamt des Landkreises Bergstraße
11.49 km von Fürth/Odenwald
Anschrift:Graben 15, 64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon:06252150
Fax:06252155435
E-Mail:jugendhilfe-leitung@kreis-bergstrasse.de
Öffnungs­zeiten:Bürgerbüro:
Mo-Mi 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Fürth/Odenwald

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(58)
Jugendamt des Landkreises
13.95 km von Fürth/Odenwald
Anschrift:Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach
Telefon:06062700
Fax:0606270390
E-Mail:info@odenwaldkreis.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(90)
Jugendamt
26.63 km von Fürth/Odenwald
Anschrift:Frankfurter Str. 71, 64293 Darmstadt
Telefon:06151132519
Fax:06151132167
E-Mail:jugendamt@darmstadt.de
Öffnungs­zeiten:Termine nach Vereinbarung
(22)
Jugendamt
28.2 km von Fürth/Odenwald
Anschrift:Eppelheimer Str. 13, 69115 Heidelberg
Telefon:062215831510
E-Mail:jugendamt@heidelberg.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(160)
Kreisjugendamt Darmstadt-Dieburg
28.57 km von Fürth/Odenwald
Anschrift:Mina-Rees-Straße 2 und 6, 64289 Darmstadt
Telefon:061518811528
E-Mail:jugendamt@ladadi.de
Öffnungs­zeiten:Termine nach Vereinbarung
(138)
Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises
29.09 km von Fürth/Odenwald
Anschrift:Haberstraße 1, 69126 Heidelberg
Telefon:06221115
Fax:062215221477
E-Mail:jugendamt@rhein-neckar-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 7:30-12 Uhr sowie Mi 7:30-17 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Jugendamt

Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.

Geschichte des Jugendamtes

Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Organisation von Jugendämtern

Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.

Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).

Jugendschutz

Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.

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