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KFZ-Zulassungsstellen in Groß-Rohrheim - Öffnungszeiten

Info zu KFZ-Zulassungsstelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(98)
Zulassungsbehörde des Landkreises Bergstraße
13.88 km von Groß-Rohrheim
Anschrift:Benzstr. 1, 64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon:06252150
Fax:06252155435
E-Mail:kfz.zulassung@kreis-bergstrasse.de
Öffnungs­zeiten:Bürgerbüro:
Mo-Mi 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Groß-Rohrheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(12)
KFZ-Zulassungsstelle
12.13 km von Groß-Rohrheim
Anschrift:Adenauerring 1, 67547 Worms
Telefon:062418533737
Fax:062418533799
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(13)
KFZ-Zulassungsstelle
13.18 km von Groß-Rohrheim
Anschrift:Borngasse 17, 64319 Pfungstadt
Telefon:061579881210
Fax:061579881300
E-Mail:info@pfungstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7-12:30 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(20)
Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim des Landkreises
16.83 km von Groß-Rohrheim
Anschrift:St.-Ambrogio-Ring 11, 55276 Oppenheim
Telefon:0613394030
Fax:0613394035389
E-Mail:kfz-oppenheim@mainz-bingen.de
Öffnungs­zeiten:Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung
(13)
KFZ-Zulassungsstelle
19.72 km von Groß-Rohrheim
Anschrift:Rüdesheimer Straße 119, 64285 Darmstadt
Telefon:06151115
E-Mail:zulassung-stadt@darmstadt.de
Öffnungs­zeiten:Termine nach Vereinbarung
Anschrift:Röntgenstr. 2, 69469 Weinheim
Telefon:0620194836025
Fax:0620194836033
E-Mail:infopoint.zulassung@rhein-neckar-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

KFZ-Zulassungsstelle

Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) ist als Teil des Straßenverkehrsamtes meist auf Landkreisebene angesiedelt. Das Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen sind die wichtigsten Zuständigkeiten der Zulassungsbehörden.

Aufgaben der Zulassungsbehörden

Die KFZ-Zulassungsstelle ist primär für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Ausstellen von Betriebserlaubnissen und Fahrerlaubnissen zuständig. Hauptaufgabe der Zulassungsstelle ist das Bearbeiten von An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen.

Führerscheinstelle

Häufig ist der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt die Führerscheinstelle angeschlossen. Diese unterscheidet sich von der KFZ-Zulassungsbehörde, da sie sich ausschließlich dem Fahrerlaubniswesen widmet. Hingegen ist die Zulassungsstelle für das Zulassungswesen verantwortlich, wobei auch Fahrerlaubnisse ausgestellt werden können. Häufig ist der Zulassungsstelle eine Führerscheinstelle angeschlossen.

KFZ-Kennzeichen

Kraftfahrzeugkennzeichen können vielerorts online als Wunschkennzeichen reserviert werden. Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichen, wie z. B. das Oldtimerkennzeichen oder das Überführungskennzeichen.

Zulassungsstellen und Kraftfahrt-Bundesamt

Oft besteht die Frage, ob die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden des Kraftfahrt-Bundesamtes sind. Tatsächlich sind die Zulassungsbehörden Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten bzw. Landratsämtern, sie sind demnach Teil der überregionalen Kommunalverwaltung.

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