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Gerichtsvollzieher in Fischbachtal - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(13)
Obergerichtsvollzieher Obermeier
2.93 km von Fischbachtal
Anschrift:Brückenstr. 47, 64397 Modautal
Telefon:061677811
Fax:061677811
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr
Do 9:30-10:30 Uhr beim AG Bensheim
(0)
Gerichtsvollzieherin Kölsch
6.16 km von Fischbachtal
Anschrift:Otzbergstr. 4, 64372 Ober-Ramstadt
Telefon:06154694150
Fax:06154694152
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr beim AG Dieburg
Do 16:30-18:30 Uhr
(21)
Gerichtsvollzieherin Schimpf
17.89 km von Fischbachtal
Anschrift:In den Eichen 9, 64319 Pfungstadt
Telefon:061578081851
Fax:061578081852
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr
Do 8:30-9:30 Uhr
im AG Bensheim
(15)
Obergerichtsvollzieherin von Berg
20.89 km von Fischbachtal
Anschrift:Industriering 8, 64850 Schaafheim
Telefon:060737436775
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr
Do 14-15:30 Uhr beim AG Dieburg
Weitere Behörden in der Nähe von Fischbachtal
(0)
Obergerichtsvollzieher Greim
4.09 km von Fischbachtal
Anschrift:Rodensteiner Str. 42b, 64407 Fränkisch-Crumbach
Telefon:061643636
Fax:0616455225
Sprechzeiten:Di 9:30-10:30 Uhr Mi 10:30-11:30 Uhr (beim AG Michelstadt)
(20)
Gerichtsvollzieherin Maser
5.03 km von Fischbachtal
Anschrift:Raiffeisenstr. 5, 64407 Fränkisch-Crumbach
Telefon:0616455580
Sprechzeiten:Mo 10:30-11:30 Uhr
Fr 11-12 Uhr
im AG Bensheim
(42)
Obergerichtsvollzieher Stix
12.26 km von Fischbachtal
Anschrift:Am Trieb 25, 64732 Bad König
Telefon:060639517786
Fax:060639517705
Sprechzeiten:Di+Do 7:30-8:30 Uhr (beim AG Michelstadt)
(27)
Gerichtsvollzieherin Volk-Steinhilber
14.1 km von Fischbachtal
Anschrift:Hochstr. 2a, 64739 Höchst
Telefon:06163828479
Fax:06163828487
Sprechzeiten:Mo 9:45-10:45 Uhr Do 10-11 Uhr (beim AG Michelstadt)
Anschrift:Lißberger Straße 4, 63686 Ortenberg
Telefon:06046468906
Fax:06046468907
Sprechzeiten:Di+Do 14-15 Uhr (beim AG Hanau)
telefonisch Mi+Fr 16-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Fischbachtal? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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