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Finanzämter in Hessen - Öffnungszeiten

Info zu Finanzamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:In der Rambach 11, 36304 Alsfeld
Telefon:066317900
Fax:06631790555
E-Mail:poststelle@fa-al.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termin vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung
Anschrift:Am Alten Südbahnhof 1, 36341 Lauterbach
Telefon:066317900
Fax:06631790555
E-Mail:poststelle@fa-al.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termin vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung
Anschrift:Schillerstr. 38, 63667 Nidda
Telefon:060438050
Fax:06043805159
E-Mail:poststelle@fa-nid.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termin vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung
Anschrift:Landgraf-Philipp-Str. 15, 34613 Schwalmstadt
Telefon:056228050
Fax:05622805111
E-Mail:poststelle@fa-se.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termin vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung
Anschrift:Robert-Koch-Str. 7, 35037 Marburg
Telefon:064216980
Fax:06421698109
E-Mail:poststelle@fa-mb.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termin vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung
Anschrift:Schubertstraße 60, 35392 Gießen
Telefon:06414800100
Fax:064148001590
E-Mail:poststelle@fa-gis.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termin vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung
Anschrift:Gerbergasse 19, 36037 Fulda
Telefon:066196100
Fax:066196105901
E-Mail:poststelle@fa-fda.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termin vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung
Anschrift:Leonhardstraße 10-12, 61169 Friedberg
Telefon:06031490
Fax:06031496316
E-Mail:poststelle@fa-fbg.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termin vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung
Anschrift:Frankfurter Str. 59, 35578 Wetzlar
Telefon:064412020
Fax:064412026810
E-Mail:poststelle@fa-wez.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termin vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung
Anschrift:Frankfurter Straße 10-14, 63571 Gelnhausen
Telefon:06051860
Fax:0605186299
E-Mail:poststelle@fa-gel.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termin vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Finanzamt

Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.

Zuständigkeiten der Steuerverwaltung

Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).

Gesetz über die Finanzverwaltung

Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.

ELSTER und GEMFA

Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.

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