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Lohnsteuerhilfe Ebersburg

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Eduard-Goebel-Str. 1, 36043 Fulda
Telefon:066194254508
E-Mail:johannes.zahn@vlh.de
Anschrift:Am Oberdorf 20, 36154 Hosenfeld
Telefon:06650890885
E-Mail:elke.andrejkovits@vlh.de
Anschrift:Maria-Stern-Str. 7, 97708 Steinach
Telefon:0970860229
E-Mail:juergen.mathes@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Montag-Freitag
09.00-17.00 Uhr
Anschrift:Rosengarten 4, 97618 Hohenroth
Telefon:097716353768
E-Mail:juergen.mathes@vlh.de
Anschrift:Kirchtor 14, 36452 Kaltennordheim
Telefon:03696685135
Fax:0369667384
E-Mail:ronny.hebig@vlh.de
Anschrift:Heugasse 3, 36419 Buttlar
Telefon:03696770826
Fax:03696770827
E-Mail:agnes.hahn@vlh.de
Anschrift:Oberalbaer Str. 136a, 36466 Unteralba
Telefon:01733161402
E-Mail:rita.moeller@vlh.de
Anschrift:Frankfurterstr. 50a, 63607 Wächtersbach
Telefon:060537068264
Fax:060537068265
E-Mail:axel.auer@vlh.de
Anschrift:Im Oberland 12, 36287 Breitenbach
Telefon:066752899958
E-Mail:astrid.von_glowacki@vlh.de
Anschrift:Lingplatz 18, 36251 Bad Hersfeld
Telefon:066217996718
Fax:05653914918
E-Mail:claudia.gaertner@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Ebersburg? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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