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Gerichtsvollzieher in Hessen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Groß-Eichener-Weg 21, 35325 Mücke
Telefon:064007865
Anschrift:Zeppelinstr. 3, 35260 Stadtallendorf
Telefon:06428448140
Fax:06428448141
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr Di 10:30-11:30 Uhr (beim AG Kirchhain)
Anschrift:Zellerstr. 1, 35410 Hungen
Telefon:064021869
Anschrift:Schlaggasse 13-15, 63667 Nidda-Eichelsdorf
Telefon:0604340683
Fax:060436748
Sprechzeiten:Mo 16:30-17:30 Uhr
Do 17-18 Uhr
Anschrift:Georg-Friedrich-Händel-Str. 5, 35274 Kirchhain
Telefon:06422850356
Fax:06421290393
Sprechzeiten:Di+Do 12-13 Uhr (LG Marburg)
Anschrift:Am Schulbrunnen 10, 34613 Schwalmstadt
Telefon:066919277641
Sprechzeiten:Di+Do 14-15 Uhr (beim AG Kirchhain)
Anschrift:Ringstr. 17, 63667 Nidda-Borsdorf
Telefon:060437253
Sprechzeiten:Mo+Mi 16-17 Uhr
Anschrift:In der Hohl 6, 35274 Kirchhain
Telefon:064226938
Fax:06422890964
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr Do 14:30-15:30 Uhr (LG Marburg)
Anschrift:Am Heydwolf 10, 35274 Kirchhain
Telefon:06422850910
Fax:06422850909
Sprechzeiten:Mo 11-12 Uhr Mi 12-13 Uhr (LG Marburg)
Anschrift:Hauptstr. 23, 34626 Neukirchen-Seigertshausen
Telefon:066947403
Fax:066946511
Sprechzeiten:Mi+Fr 11:30-12 Uhr (AG Schwalmstadt)
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Hessen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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