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Gewerbeämter in Hessen - Öffnungszeiten (Seite 4)

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Mainzer Toranlage 6, 61169 Friedberg
Telefon:0603188345
E-Mail:stadt@friedberg-hessen.de
Öffnungs­zeiten:Di+Do 8-12:30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
Anschrift:Berliner Str. 31, 63654 Büdingen
Telefon:060429892530
Fax:06042989492530
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Friedrich-Ebert-Str. 9, 36251 Bad Hersfeld
Telefon:06621873200
E-Mail:gewerberecht@hef-rof.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Di 8-16 Uhr
Mi+Fr 8-13 Uhr
Do 8-17:30 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 2, 61194 Niddatal
Telefon:0603491240
Fax:06034912481
E-Mail:info@niddatal.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Anschrift:Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar
Telefon:06441115
E-Mail:stadtverwaltung@wetzlar.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Köbler Weg 44, 63546 Hammersbach
Telefon:06185180050
Fax:06185180067
E-Mail:zentrale@hammersbach.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
Anschrift:Frankfurter Str. 2, 63619 Bad Orb
Telefon:0605286141
Fax:0605286110
E-Mail:stadt@bad-orb.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:00 Uhr, Do 14:00 - 17:30 Uhr
Anschrift:Schulstraße 9, 63549 Ronneburg
Telefon:06184927618
Fax:06184927620
E-Mail:gemeinde@ronneburg.eu
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-12 Uhr Di 14-18:30 Uhr Fr 7:30-12 Uhr
Anschrift:Am Gemeindezentrum 4, 63599 Biebergemünd
Telefon:0605097170
Fax:06050971730
E-Mail:info@biebergemuend.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Anschrift:Am Bürgerzentrum 1, 63584 Gründau
Telefon:06051820337
Fax:06051820330
E-Mail:gemeinde@gruendau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 16.00 - 18.00 Uhr
31 - 40 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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