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Sozialämter in Lich - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Sozialamt
2.29 km von Lich
Anschrift:Unterstadt 1, 35423 Lich
Telefon:064048060
Fax:06404806224
E-Mail:info@lich.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
Telefon:064193900
Fax:064193909154
E-Mail:info@lkgi.de
Öffnungs­zeiten:Termine nach telefonischer Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Lich

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
5.45 km von Lich
Anschrift:Kaiserstraße 7, 35410 Hungen
Telefon:06402850
Fax:064028554
E-Mail:info@hungen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12:30 Uhr Di 8-16:30 Uhr Mi 7-12:30 Uhr Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
7.07 km von Lich
Anschrift:Oppenröder Straße 1, 35463 Fernwald
Telefon:0640491290
Fax:06404912912
E-Mail:info@fernwald.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi und Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr Di 14-18 Uhr und Fr 8-12 Uhr
(1)
Sozialamt
8.38 km von Lich
Anschrift:Hauptstr. 22, 35516 Münzenberg
Telefon:0603396030
Fax:06033960350
E-Mail:info@muenzenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8:30-12 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 14-18 Uhr
(5)
Sozialamt
8.95 km von Lich
Anschrift:Ludwigstraße 31, 35415 Pohlheim
Telefon:06403606460
Fax:06403606666
E-Mail:info@pohlheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do, Fr 8-12 Uhr sowie Di 7:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
10.28 km von Lich
Anschrift:Obergasse 12, 35519 Rockenberg
Telefon:0603396390
Fax:06033963910
E-Mail:gemeinde@rockenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 15-18 Uhr und Do 14-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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