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Stadtkassen in Gernsheim - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Stadtkasse Gernsheim
2.58 km von Gernsheim
Anschrift:Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim
Telefon:062581080
Fax:062583027
E-Mail:stadtverwaltung@gernsheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Gernsheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Gemeindekasse Biebesheim am Rhein
4.78 km von Gernsheim
Anschrift:Rathausplatz 1, 64584 Biebesheim am Rhein
Telefon:0625880643
Fax:0625880649
E-Mail:info@biebesheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Mi 13:30-16:30 Uhr
und nach Terminvereinbarung
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Gemeindekasse Groß-Rohrheim
5.53 km von Gernsheim
Anschrift:Rheinstraße 14, 68649 Groß-Rohrheim
Telefon:06245907770
Fax:062459077727
E-Mail:info@gross-rohrheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
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Stadtkasse Riedstadt
5.83 km von Gernsheim
Anschrift:Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt
Telefon:06158181230
Fax:06158181200
E-Mail:info@riedstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
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Gemeindekasse Bickenbach
6.65 km von Gernsheim
Anschrift:Darmstädter Str. 7, 64404 Bickenbach
Telefon:06257933042
Fax:06257933018
E-Mail:info@bickenbach-bergstrasse.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8:30-12 Uhr sowie Mi 13:30-18 Uhr
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Gemeindekasse Stockstadt am Rhein
7.05 km von Gernsheim
Anschrift:Rheinstraße 34-36, 64589 Stockstadt am Rhein
Telefon:0615882914
Fax:0615882926
E-Mail:kontakt@stockstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Gernsheim
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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