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Ausländerbehörden in Niederaula - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(143)
Ausländerbehörde des Landkreises
10.66 km von Niederaula
Anschrift:Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld
Telefon:06621873300
Fax:06621871126
E-Mail:info@hef-rof.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Geschäftszeiten:
Mo-Di 8-16 Uhr
Do 8-17:30 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Niederaula

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(62)
Ausländerbehörde des Vogelsbergkreises
22.46 km von Niederaula
Anschrift:Goldhelg 20, 36341 Lauterbach
Telefon:066419770
Fax:06641977336
E-Mail:asa@vogelsbergkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(30)
Ausländerbehörde des Landkreises
26.58 km von Niederaula
Anschrift:Wörthstr. 15, 36037 Fulda
Telefon:066160060
Fax:066160061099
E-Mail:buergerservice@landkreis-fulda.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(91)
Ausländerbehörde Schwalm-Eder-Kreis
28.25 km von Niederaula
Anschrift:Hans-Scholl-Straße 1, 34576 Homberg (Efze)
Telefon:05681775355
Fax:05681775358
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(135)
Ausländerbehörde des Schwalm-Eder-Kreises
28.49 km von Niederaula
Anschrift:Hans-Scholl-Straße 1, 34576 Homberg (Efze)
Telefon:05681775351
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Mi 13:30-15:30 Uhr
Do 13:30-17:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Anschrift:Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen
Telefon:03695617501
Fax:03695617599
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Mo, Di, Fr 9-12 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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