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Standesämter in Aßlar - Öffnungszeiten

Info zu Standesamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Standesamt
3.36 km von Aßlar
Anschrift:Mühlgrabenstraße 1, 35614 Aßlar
Telefon:06441803330
Fax:06441803399
E-Mail:standesamt@asslar.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Aßlar

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(12)
Standesamt
3.82 km von Aßlar
Anschrift:Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen
Telefon:0644360911
Fax:0644360912
E-Mail:info@ehringshausen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(5)
Standesamt
8.04 km von Aßlar
Anschrift:Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar
Telefon:06441993402
Fax:06441993404
E-Mail:stadtverwaltung@wetzlar.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(5)
Standesamt
8.81 km von Aßlar
Anschrift:Jordanstraße 2, 35764 Sinn
Telefon:02772500713
Fax:02772500733
E-Mail:info@gemeindesinn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr Fr 8-12 Uhr
(6)
Standesamt
9.14 km von Aßlar
Anschrift:Oberndorferstraße 20, 35606 Solms
Telefon:0644291012
Fax:0644291050
E-Mail:stadtverwaltung@solms.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, sowie Mo-Di 14-16 Uhr, donnerstags nur 14-18 Uhr geöffnet
(1)
Standesamt
9.26 km von Aßlar
Anschrift:Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr
Telefon:06446923010
Fax:06446923049
E-Mail:buergerbuero@hohenahr.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 und Di 13.30 - 15.30 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Standesamt Aßlar
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Standesamt

Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.

Aufgaben der Standesämter

Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.

Personenstandswesen

Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.

Beurkundungen des Personenstands

Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und  Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.

Geschichte des Standesamts

Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.

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