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Gerichtsvollzieher in Leun - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(24)
Obergerichtsvollzieher Klumpp
5.93 km von Leun
Anschrift:Auf Jakobsgarten 5, 35753 Greifenstein-Holzhausen
Telefon:06478440
Fax:064782297
Sprechzeiten:Di+Do 8-9 Uhr
Anschrift:Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar
Telefon:06441412200
Fax:06441412405
E-Mail:verwaltung@ag-wetzlar.justiz.hessen.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(16)
Obergerichtsvollzieher Einig
12.56 km von Leun
Anschrift:Zimbergstr. 5, 35794 Mengerskirchen
Telefon:0647691007
Fax:0647691008
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr Do 11-12 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Ebertz
19.67 km von Leun
Anschrift:Bahnhofstr. 6, 35688 Dillenburg
Telefon:02772573901
Fax:02772573902
Sprechzeiten:Di+Do 15-16 Uhr
(39)
Gerichtsvollzieherin Wenzel
20.13 km von Leun
Anschrift:Postfach 1128, 35760 Sinn
Telefon:02772572880
Fax:02772572881
Sprechzeiten:Mo+Do 9-10 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Leun? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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