Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal |
Telefon: | 05624999715 |
Fax: | 05624999733 |
E-Mail: | gemeinde@bad-emstal.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Burgstraße 15, 34311 Naumburg/Hessen |
Telefon: | 05625790921 |
Fax: | 05625790950 |
E-Mail: | verwaltung@naumburg.eu |
Anschrift: | Obertor 8, 34305 Niedenstein |
Telefon: | 05624999324 |
Fax: | 05624999310 |
E-Mail: | info@niedenstein.de |
Anschrift: | Korbacher Straße 300, 34270 Schauenburg |
Telefon: | 056019325230 |
Fax: | 056019325400 |
E-Mail: | info@gemeinde-schauenburg.de |
Anschrift: | Burgstraße 33-35, 34466 Wolfhagen |
Telefon: | 05692602220 |
Fax: | 0569260277220 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Breiter Weg 4, 34317 Habichtswald |
Telefon: | 0560659960 |
Fax: | 05606599640 |
E-Mail: | info@habichtswald.de |
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Bad Emstal im Landkreis Kassel liegt im Naturpark Habichtswald, 20 km südwestlich von Kassel im Emstal. Gegliedert ist Bad Emstal in Balhorn, Merxhausen, Riese und Sand. Zu den bekanntesten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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