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Gerichtsvollzieher in Bruchköbel - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Raiffeisenstr. 5, 63543 Neuberg
Telefon:06183914289
Fax:06183914287
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr Do 11-12 Uhr (donnerstags im Rathaus Bruchköbel)
Anschrift:Postfach 1542, 63405 Hanau
Telefon:060559379899
Fax:06055939698
Sprechzeiten:Di 12:30-13:30 Uhr und Do 12-13 Uhr (beim AG Hanau)
(41)
Obergerichtsvollzieher Dietrich
6.69 km von Bruchköbel
Anschrift:Postfach 32, 61131 Schöneck
Telefon:061879919630
Sprechzeiten:Mi 7:30-8:30 Uhr Fr 11-12 Uhr
Anschrift:Hanauer Str. 25, 63546 Hammersbach
Telefon:061854240433
Fax:061854240431
Sprechzeiten:Mo+Mi 13-14 Uhr (beim AG Hanau)
Anschrift:Postfach 1319, 63503 Langenselbold
Telefon:0618461993
Sprechzeiten:Mo 10:15-11:30 Uhr und Mi 10:30-11:30 Uhr im AG Hanau, Z. 111
Anschrift:Isarweg 13, 63456 Hanau
Telefon:0618161692
Fax:06181988756
Sprechzeiten:Di 11-12 Uhr
Mi 8:30-9:30 Uhr am Amtsgericht Hanau
(10)
Obergerichtsvollzieherin Wagner
8.36 km von Bruchköbel
Anschrift:Postfach 51 65, 61130 Nidderau
Telefon:01702157183
Fax:06187922296
Sprechzeiten:Di+Do 12-13 Uhr
(23)
Gerichtsvollzieherin Becker
8.36 km von Bruchköbel
Anschrift:Postfach 11 31, 61123 Nidderau
Telefon:06187936287
Fax:06187936288
Sprechzeiten:Mo+Mi 10-11 Uhr
Anschrift:Auf dem Keipersnickel 9, 63457 Hanau
Telefon:06181572366
Sprechzeiten:Di+Do 13-14 Uhr
Anschrift:Friedhofsweg 2, 63549 Ronneburg
Telefon:060483746
Fax:06048952337
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr Do 16-17 Uhr Fr 11-12 Uhr (freitags am Amtsgericht Hanau)
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Bruchköbel? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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