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Lohnsteuerhilfe Erlensee

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Im Auenring 34, 63526 Erlensee
Telefon:061838991919
E-Mail:lars.gloeckner@vlh.de
Anschrift:Stockheimerweg 1, 63543 Neuberg
Telefon:061838072235
Fax:061838072236
E-Mail:ursula.bode-bremser@vlh.de
Anschrift:Thomas-Mann-Str. 20, 63486 Bruchköbel
Telefon:061816109288
E-Mail:ravan.kaulen@vlh.de
Anschrift:Uhlandstr. 15, 63457 Hanau
Telefon:061819690147
Fax:061819690162
E-Mail:frank.ehrenhart@vlh.de
Anschrift:Seligenstädter Str. 91, 63456 Hanau
Telefon:061819529956
Fax:061819529957
E-Mail:giuseppe.polizzotto@vlh.de
Anschrift:Kirchstr. 5, 63538 Groß Krotzenburg
Telefon:06186915713
E-Mail:christine.dittrich@vlh.de
Anschrift:Kieselkaut 8, 63796 Kahl
Telefon:061884463520
Fax:061884463521
E-Mail:andrea.haag@vlh.de
Anschrift:Südring 7, 63477 Maintal
Telefon:061813690157
E-Mail:sonja.suffa-friedel@vlh.de
Anschrift:Schillerstr. 30, 63179 Obertshausen
Telefon:06104971938
Fax:06104971938
E-Mail:walter.schoettner@vlh.de
Anschrift:Im Neuen Berg 10, 63571 Gelnhausen
Telefon:06051473205
Fax:06051473206
E-Mail:diethelm.koehler@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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