Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg |
Telefon: | 064214051601 |
Fax: | 064214051603 |
E-Mail: | info@marburg-biedenkopf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar |
Telefon: | 064414070 |
Fax: | 064414071051 |
E-Mail: | info@lahn-dill-kreis.de |
Anschrift: | Bachweg 9, 35398 Gießen |
Telefon: | 064193902254 |
Fax: | 064193902259 |
E-Mail: | allgemeineverkehrsangelegenheiten@lkgi.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 8-12, 35066 Frankenberg (Eder) |
Telefon: | 056319541114 |
E-Mail: | verkehr@lkwafkb.de |
Anschrift: | Koblenzer Str. 73, 57072 Siegen |
Telefon: | 02713332145 |
Fax: | 02713331230 |
E-Mail: | post@siegen-wittgenstein.de |
Anschrift: | Europaplatz, 61169 Friedberg |
Telefon: | 06031830 |
Fax: | 06031831313 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Gladenbach im Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt am östlichen Rand des Westerwaldes und wurde 1237 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Gladenbach in die Stadtteile Gladenbach, Kehlnbach, Erdhausen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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