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Wohnungsämter in Neustadt (Hessen) - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Raiffeisenstraße 6, 35043 Marburg
Telefon:064214057274
Fax:064214051665
E-Mail:landkreis@marburg-biedenkopf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Neustadt (Hessen)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(42)
Wohngeldstelle des Schwalm-Eder-Kreises
27.58 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Freiheiter Straße 29, 34576 Homberg (Efze)
Telefon:05681775260
Fax:05681775115
E-Mail:sozialamt@schwalm-eder-kreis.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten: Mo-Mi 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr Do 8-12:30 Uhr und 13:30-17:30 Uhr Fr 8-13 Uhr
(32)
Wohngeldstelle des Vogelsbergkreises
34.23 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Goldhelg 20, 36341 Lauterbach
Telefon:066419770
Fax:06641977336
E-Mail:asa@vogelsbergkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(21)
Sozialamt, Abt. Wohngeld des Landkreises
41.36 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg
Telefon:03445731266
Fax:03445731230
E-Mail:sozialamt@blk.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-11:30 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 8:30-11:30 Uhr und 13-15 Uhr
Fr 8:30-11:30 Uhr
(45)
Versicherungsamt des Landkreises Gießen
43.5 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
Telefon:064193900
Fax:064133448
E-Mail:info@lkgi.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen

Sprechzeiten Servicetelefon: Mo-Do 8-16 Uhr Fr 8-14 Uhr
(19)
Amt für Wohnungswesen des Landkreises
43.78 km von Neustadt (Hessen)
Anschrift:Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld
Telefon:06621870
Fax:06621871126
E-Mail:info@hef-rof.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Geschäftszeiten:
Mo-Di 8-16 Uhr
Do 8-17:30 Uhr
Fr 8-13 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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