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Anschrift: | Europaplatz 1, 63128 Dietzenbach |
Telefon: | 060743730 |
Fax: | 06074373206 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Dieburger Str. 13-17, 63322 Rödermark |
Telefon: | 06074911360 |
Fax: | 060749111360 |
E-Mail: | info@roedermark.de |
Anschrift: | Neuhöfer Straße 105, 63303 Dreieich |
Telefon: | 0610273150 |
Fax: | 06102731533 |
E-Mail: | info@friedhofszweckverband.de |
Anschrift: | Neuhöferstr. 105, 63263 Neu-Isenburg |
Telefon: | 0610273150 |
Fax: | 06102731533 |
E-Mail: | info@friedhofszweckverband.de |
Anschrift: | Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm |
Telefon: | 061046071342 |
Fax: | 061046071281 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hintergasse 15, 63110 Rodgau |
Telefon: | 061066930 |
Fax: | 061066932000 |
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Dietzenbach im Landkreis Offenbach liegt an der Bieber, ca. 12km südöstlich von Frankfurt am Main. 1210 erstmals urkundlich erwähnt, ist Dietzenbach gegliedert in Steinberg, Neue Stadtmitte, Hexenberg...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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