Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Werner-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach |
Telefon: | 0607481800 |
Fax: | 0607481801910 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@kreis-offenbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Berliner Str. 60, 63065 Offenbach am Main |
Telefon: | 06980652302 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Albinistr. 23, 64807 Dieburg |
Telefon: | 060718811292 |
Fax: | 060718811295 |
E-Mail: | verkehr@ladadi.de |
Anschrift: | Zanderstraße 7, 60327 Frankfurt am Main |
Telefon: | 06921244734 |
Fax: | 06921243757 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@stadt-frankfurt.de |
Anschrift: | Dörnigheimer Str. 1, 63452 Hanau |
Telefon: | 0618129222634 |
Fax: | 0618129222690 |
E-Mail: | verkehrsbehoerde@mkk.de |
Anschrift: | Bessunger Str. 125, 64295 Darmstadt |
Telefon: | 06151115 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Dietzenbach im Landkreis Offenbach liegt an der Bieber, ca. 12km südöstlich von Frankfurt am Main. 1210 erstmals urkundlich erwähnt, ist Dietzenbach gegliedert in Steinberg, Neue Stadtmitte, Hexenberg...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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