Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 51, 36355 Grebenhain |
Telefon: | 06644962751 |
Fax: | 06644962722 |
E-Mail: | info@gemeinde-grebenhain.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 7, 36358 Herbstein |
Telefon: | 06643960014 |
Fax: | 06643960020 |
E-Mail: | u.stock@stadt-herbstein.de |
Anschrift: | Rathausstraße 3, 36369 Lautertal (Vogelsberg) |
Telefon: | 06643961013 |
Fax: | 06643961020 |
E-Mail: | info@lautertal-vogelsberg.de |
Anschrift: | Alte Schulstraße 5, 36399 Freiensteinau |
Telefon: | 06666960032 |
Fax: | 06666960033 |
E-Mail: | m.hofmann@freiensteinau.de |
Anschrift: | Schlossberg 7, 63688 Gedern |
Telefon: | 06045600821 |
Fax: | 06045600842 |
E-Mail: | standesamt@gedern.de |
Anschrift: | Marktstraße 28-32, 35327 Ulrichstein |
Telefon: | 06645961011 |
Fax: | 06645961022 |
E-Mail: | info@ulrichstein.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Grebenhain liegt ca. 30 km westlich von Fulda im Vogelsbergkreis. Schon im Jahre 1012 wurde der Ort erstmals schriftlich erwähnt. Die heutige Gemeinde Grebenhain entstand erst 1972.
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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