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Grundbuchämter in Bromskirchen - Öffnungszeiten

Info zu Grundbuchamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(21)
Grundbuchamt Frankenberg (Eder)
14.75 km von Bromskirchen
Anschrift:Geismarer Straße 22, 35066 Frankenberg (Eder)
Telefon:0645172610
Fax:0611327618062
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
(16)
Grundbuchamt Korbach
24.23 km von Bromskirchen
Anschrift:Hagenstraße 2, 34497 Korbach
Telefon:0563156050
Fax:0611327618045
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Bromskirchen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Grundbuchamt Medebach
10.19 km von Bromskirchen
Anschrift:Marktstraße 2, 59964 Medebach
Telefon:0298292170
Fax:02982921733
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Grundbuchamt Bad Berleburg
17.77 km von Bromskirchen
Anschrift:Im Herrengarten 5, 57319 Bad Berleburg
Telefon:0275192530
Fax:02751925399
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-15 Uhr
(7)
Grundbuchamt Schmallenberg
22.66 km von Bromskirchen
Anschrift:Im Ohle 6, 57392 Schmallenberg
Telefon:0297496260
Fax:02974962646
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-15 Uhr
(7)
Grundbuchamt Biedenkopf
24.27 km von Bromskirchen
Anschrift:Hainstraße 72, 35216 Biedenkopf
Telefon:0646170020
Fax:06461700240
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
(4)
Grundbuchamt Brilon
30.35 km von Bromskirchen
Anschrift:Bahnhofstraße 32, 59929 Brilon
Telefon:0296196190
Fax:029619619204
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Mo 14-15 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.

Aufgaben der Grundbuchämter

Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.

Führen des Grundbuchs

Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.

Grundbucheinträge verwalten

Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind  die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.

Grundbucheinsicht

Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.

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