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Grundbuchämter in Diemelstadt - Öffnungszeiten

Info zu Grundbuchamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(16)
Grundbuchamt Korbach
24.24 km von Diemelstadt
Anschrift:Hagenstraße 2, 34497 Korbach
Telefon:0563156050
Fax:0611327618045
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(21)
Grundbuchamt Frankenberg (Eder)
48.12 km von Diemelstadt
Anschrift:Geismarer Straße 22, 35066 Frankenberg (Eder)
Telefon:0645172610
Fax:0611327618062
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Diemelstadt

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Grundbuchamt Warburg
9.85 km von Diemelstadt
Anschrift:Puhlplatz 1, 34414 Warburg
Telefon:0564178810
Fax:05641788160
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-15 Uhr
(0)
Grundbuchamt Marsberg
10.93 km von Diemelstadt
Anschrift:Hauptstraße 3, 34431 Marsberg
Telefon:0299297410
Fax:02992974141
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(47)
Grundbuchamt Naumburg
27.53 km von Diemelstadt
Anschrift:Markt 7, 06618 Naumburg
Telefon:03445282640
Fax:03445282642
E-Mail:ag-nmb@justiz.sachsen-anhalt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Grundbuchamt Brakel
29.37 km von Diemelstadt
Anschrift:Nieheimer Straße 17, 33034 Brakel
Telefon:0527237470
Fax:05272374770
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-15 Uhr
(4)
Grundbuchamt Brilon
31.41 km von Diemelstadt
Anschrift:Bahnhofstraße 32, 59929 Brilon
Telefon:0296196190
Fax:029619619204
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Mo 14-15 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.

Aufgaben der Grundbuchämter

Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.

Führen des Grundbuchs

Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.

Grundbucheinträge verwalten

Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind  die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.

Grundbucheinsicht

Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.

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