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Gewerbeämter in Waldeck - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(8)
Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht
15.16 km von Waldeck
Anschrift:Südring 2, 34497 Korbach
Telefon:05631954264
Fax:05631954385
E-Mail:recht-komm@lkwafkb.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Waldeck

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Gewerbeamt Medebach
24.83 km von Waldeck
Anschrift:Österstr. 1, 59964 Medebach
Telefon:029824000
Fax:02982400410
E-Mail:post@medebach.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-18 Uhr Di-Do 8:30-16 Uhr Fr 7:30-12:30 Uhr
Anschrift:Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel
Telefon:0561115
Fax:05617872258
E-Mail:servicecenter@kassel.de
Öffnungs­zeiten:k. A.
(0)
Gewerbeamt Marsberg
32 km von Waldeck
Anschrift:Lillers-Straße 8, 34431 Marsberg
Telefon:029926020
Fax:02992602202
E-Mail:info@marsberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Hans-Scholl-Straße 1, 34576 Homberg (Efze)
Telefon:056817753060
Fax:056817753061
E-Mail:gewerberecht@schwalm-eder-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(4)
Gewerbeamt Hallenberg
32.68 km von Waldeck
Anschrift:Rathausplatz 1, 59969 Hallenberg
Telefon:02984303134
Fax:02984303109
E-Mail:c.kreutzmann@­stadt-hallenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12.00 Uhr sowie Mo 14:00-17:30 Uhr und Di-Do 14.00-15:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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