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Nachlassgerichte in Friedberg (Hessen) - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(42)
Nachlassgericht Friedberg
0.59 km von Friedberg (Hessen)
Anschrift:Homburger Str. 18 , 61169 Friedberg
Telefon:060316030
Fax:06031603157
E-Mail:verwaltung@ag-friedberg.justiz.hessen.de
(57)
Nachlassgericht Bad Homburg
14.53 km von Friedberg (Hessen)
Anschrift:Auf der Steinkaut 10-12 , 61352 Bad Homburg
Telefon:061724050
Fax:06172405139
E-Mail:poststelle@ag-badhomburg.justiz.hessen.de
(94)
Nachlassgericht Frankfurt am Main
24.47 km von Friedberg (Hessen)
Anschrift:Heiligkreuzgasse 34 - Gebäude A, 60313 Frankfurt am Main
Telefon:069136701
Fax:06913672030
E-Mail:nachlassgericht@ag-frankfurt.justiz.hessen.de
(42)
Nachlassgericht Hanau
24.78 km von Friedberg (Hessen)
Anschrift:Nussallee 17 , 63450 Hanau
Telefon:061812970
Fax:06181297440
E-Mail:verwaltung@ag-hanau.justiz.hessen.de
(94)
Nachlassgericht Offenbach am Main
25.87 km von Friedberg (Hessen)
Anschrift:Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach am Main
Telefon:06980570
Fax:06980575001
E-Mail:verwaltung@ag-offenbach.justiz.hessen.de
(17)
Nachlassgericht Büdingen
26.1 km von Friedberg (Hessen)
Anschrift:Stiegelwiese 1, 63654 Büdingen
Telefon:060429820
Fax:06042982101
E-Mail:verwaltung@ag-buedingen.justiz.hessen.de
(56)
Nachlassgericht Königstein im Taunus
26.44 km von Friedberg (Hessen)
Anschrift:Gerichtstr. 2/Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus
Telefon:0617429030
Fax:06174290333
Sprechzeiten:9:00 -12:00 Uhr
(55)
Nachlassgericht Gießen
28.87 km von Friedberg (Hessen)
Anschrift:Gutfleischstr. 1 , 35390 Gießen
Telefon:06419340
Fax:06419342442
E-Mail:verwaltung@ag-giessen.justiz.hessen.de
(76)
Nachlassgericht Frankfurt am Main Außenstelle Höchst
28.97 km von Friedberg (Hessen)
Anschrift:Zuckschwerdtstr. 58, 65929 Frankfurt am Main
Telefon:06913670
Fax:06913673212
(20)
Nachlassgericht Wetzlar
30.1 km von Friedberg (Hessen)
Anschrift:Wertherstr. 1 u. 2 , 35578 Wetzlar
Telefon:064414120
Fax:06441412408
E-Mail:verwaltung@ag-wetzlar.justiz.hessen.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Nachlassgericht in Friedberg (Hessen)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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