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Sozialämter in Hirzenhain - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
4.16 km von Hirzenhain
Anschrift:Karl-Birx-Straße 6, 63697 Hirzenhain
Telefon:0604597019
Fax:0604597024
E-Mail:manuela.haertel@hirzenhain.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr, mittwochs geschlossen
(29)
Sozialamt des Landkreises
29.26 km von Hirzenhain
Anschrift:Europaplatz, 61169 Friedberg
Telefon:06031833401
Fax:060318393401
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Erreichbarkeit:
Mo-Do 7:30-16 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Hirzenhain

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
4.74 km von Hirzenhain
Anschrift:Schlossberg 7, 63688 Gedern
Telefon:06045600837
Fax:06045600842
E-Mail:info@gedern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr Do 14-18 Uhr
(9)
Sozialamt
8.48 km von Hirzenhain
Anschrift:Vogelsbergstraße 184, 63679 Schotten
Telefon:060446638
Fax:060446669
E-Mail:info@schotten.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(10)
Sozialamt
9.32 km von Hirzenhain
Anschrift:Wilhelm-Eckhardt-Platz, 63667 Nidda
Telefon:060438006166
Fax:060438006113
E-Mail:info@nidda.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 bis 12 Uhr und Do 14 bis 18 Uhr
(6)
Sozialamt
10.06 km von Hirzenhain
Anschrift:Lauterbacher Str. 2, 63683 Ortenberg
Telefon:0604680000
Fax:06046800080
E-Mail:stadt@ortenberg.net
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 9-12 Uhr Fr 9-12:30 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
10.86 km von Hirzenhain
Anschrift:Hitzkirchener Str. 19, 63699 Kefenrod
Telefon:0604996060
Fax:06049960617
E-Mail:info@gemeinde-kefenrod.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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