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Gewerbeämter in Kefenrod - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Gewerbeamt Kefenrod
0.92 km von Kefenrod
Anschrift:Hitzkirchener Straße 19, 63699 Kefenrod
Telefon:06049960619
Fax:06049960617
E-Mail:info@gemeinde-kefenrod.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do, Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Anschrift:Berliner Str. 31, 63654 Büdingen
Telefon:060429892530
Fax:06042989492530
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Kefenrod

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Gewerbeamt
7.33 km von Kefenrod
Anschrift:Carl-Lomb-Str. 1, 63633 Birstein
Telefon:0605480821
Fax:0605480850
E-Mail:info@birstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
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Gewerbeamt Gedern
8 km von Kefenrod
Anschrift:Schlossberg 7, 63688 Gedern
Telefon:0604560080
Fax:06045600833
E-Mail:info@gedern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
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Gewerbeamt
8.48 km von Kefenrod
Anschrift:Wächtersbacher Straße 48, 63636 Brachttal
Telefon:06053612132
Fax:06053612120
E-Mail:info@gemeinde-brachttal.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
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Gewerbeamt Büdingen
9.72 km von Kefenrod
Anschrift:Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen
Telefon:060428840
Fax:06042884100
E-Mail:info@stadt-buedingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 16-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
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Gewerbeamt Ortenberg
10.76 km von Kefenrod
Anschrift:Lauterbacher Straße 2, 63683 Ortenberg
Telefon:0604680000
Fax:06046800080
E-Mail:stadt@ortenberg.net
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 9-12:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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