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Lohnsteuerhilfe Deutschland (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hardenbergstr. 64, 99734 Nordhausen
Telefon:03631473048
E-Mail:ingrid.mueller@vlh.de
Anschrift:August-Bebel-Platz 16, 99734 Nordhausen
Telefon:03631896426
Fax:03631465722
E-Mail:petra.schippmann@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 3, 99885 Wölfis
Telefon:03624312794
Fax:03624401412
E-Mail:andrea.gruschke@vlh.de
Anschrift:Naumburger Weg 10, 37213 Witzenhausen
Telefon:055425443
Fax:055425029801
E-Mail:jens-uwe.guenther@vlh.de
Anschrift:Hagenring 4, 37133 Friedland
Telefon:055049370790
E-Mail:kerstin.krueger@vlh.de
Anschrift:Lindenstr. 9, 37441 Bad Sachsa
Telefon:05523999625
E-Mail:christian.cziesla@vlh.de
Anschrift:Körnerstr. 12, 99099 Erfurt
Telefon:0361413408
Fax:03614231097
E-Mail:mandy.noth@vlh.de
Anschrift:Ahornweg 2, 36179 Bebra
Telefon:06622915278
E-Mail:michael.schneider@vlh.de
Anschrift:Albert-Einstein-Str. 46, 37075 Göttingen
Telefon:05515317203
E-Mail:sigrid.bongartz-stopka@vlh.de
Anschrift:Hallesche Str. 69, 06536 Südharz
Telefon:034651919895
E-Mail:daniel.wenzel@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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