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Lohnsteuerhilfe Hoppenrade

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Güstrower Str. 66, 18292 Krakow am See
Telefon:03845722003
E-Mail:waltraut.roloff@vlh.de
Anschrift:Seestr. 27, 18273 Güstrow
Telefon:03843842180
E-Mail:klaus.schwerinski@vlh.de
Anschrift:An der Bucht 5, 18273 Güstrow
Telefon:03843332595
Fax:03843856732
E-Mail:inge.werner@vlh.de
Anschrift:Beerboomscher Weg 13, 18292 Krakow am See
Telefon:03845723233
E-Mail:regina.scharm@vlh.de
Anschrift:Pferdemarkt 43, 18273 Güstrow
Telefon:03843219046
Fax:03843219049
E-Mail:brunhilde.spengler@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 5, 18279 Lalendorf
Telefon:038452229166
E-Mail:franziska.pieper@vlh.de
Anschrift:Am Mühlberg 6b, 18249 Tarnow
Telefon:03845020548
Fax:03845021157
E-Mail:regine.kludt@vlh.de
Anschrift:Karstorf 8, 17166 Karstorf
Telefon:03996158888
E-Mail:sylvia.luedke@vlh.de
Anschrift:Warener Str. 26, 17166 Teterow
Telefon:03996120647
Fax:03996140747
E-Mail:susanne.stachurski@vlh.de
Anschrift:Schulstr. 28, 17166 Teterow
Telefon:03996182639
E-Mail:peter.weissmann@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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