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Lohnsteuerhilfe Reddelich

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Holmblick 52, 18225 Kühlungsborn
Telefon:038293432339
E-Mail:peter.raab@vlh.de
Anschrift:Krischanweg 7, 18069 Rostock
Telefon:03813831041
Fax:03813831040
E-Mail:gunnar.hartmann@vlh.de
Anschrift:Am Weitenmoor 22, 18198 Kritzmow
Telefon:03820770582
Fax:03820770569
E-Mail:ulf.hunger@vlh.de
Anschrift:Martin-Andersen-Nexö-Ring 16, 18106 Rostock
Telefon:03817788089
Fax:03817788072
E-Mail:heino.lindhorst@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 44, 18246 Jürgenshagen
Telefon:03846620006
E-Mail:karl-peter.marquardt@vlh.de
Anschrift:Rahnstädter Weg 23, 18069 Rostock
Telefon:03818001841
E-Mail:sybille.klappoth@vlh.de
Anschrift:Ratzeburger Str. 11, 18109 Rostock
Telefon:03817698735
E-Mail:reinhard.wagner@vlh.de
Anschrift:Vitus-Bering-Str. 34, 18106 Rostock
Telefon:03811200758
Fax:03811200758
E-Mail:otto.roeseler@vlh.de
Anschrift:Neustrelitzer Str. 5a, 18109 Rostock
Telefon:03811204368
Fax:03811204368
E-Mail:karin.philippi@vlh.de
Anschrift:Am Kabutzenhof 1, 18057 Rostock
Telefon:03811216737
Fax:03816863790
E-Mail:reiner.dumke@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Reddelich? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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