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Anschrift | Dorfstr. 2, 18258 Vorbeck |
Telefon | 03844 891578 |
Anschrift | Dorfstr. 25A, 18258 Vorbeck |
Telefon | 03844 891097 |
Fax | 03844 891098 |
Anschrift | Witziner Straße 20, 18249 Rosenow |
Telefon | 038481 20138 |
Fax | 038481 20139 |
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treppenbau-cordts@t-online.de | |
Website | http://www.treppenbau-cordts.de |
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Anschrift | Dorfstr. 15, 18258 Vorbeck |
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Telefon | 03844 811349 |
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Telefon | 03844 811062 |
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sevice@pidi-dl.de | |
Website | http://www.pidi-dl.de/ |
Westlich an die Stadt Bützow grenzt Steinhagen. Regionale Bekanntheit besitzt Steinhagen einerseits durch seine Lage am Rühner See und andererseits durch das alljährliche Parkfest.
mehrAls Handwerk wird eine berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit bezeichnet, die u.a. in einer durch Tradition geprägten Ausbildung erlernt wird. Das Handwerk besteht in einer manuellen, mit Handwerkszeug ausgeführten Arbeit. Diese Arbeit kann sowohl produzierender als auch reparierender Art sein.
Zu den Handwerksberufen im Metallbau gehören Schmied und Schlosser, in der Glastechnik sind es u.a. Glaser und Glasbläser. In der Sanitärtechnik sind Rohrleitungsbauer und Klempner tätig. Weiterhin gehören Dachdecker, Zimmerer, Schreiner, Elektroinstallateure, KFZ-Mechatroniker, Maler, Maurer, Fliesenleger und Pflasterer zu den Handwerksberufen. Im Instrumentenbau sind u.a. Geigenbauer und Klavierbauer zu nennen. Schneider, Schuhmacher und Hutmacher gehören dem Textilhandwerk an. Im Lebensmittelhandwerk sind u.a. Koch, Bäcker und Fleischer tätig.
In der Meisterprüfung werden die fachspezifischen theoretischen und praktischen Kenntnisse beurteilt. Außerdem wird die Befähigung geprüft, einen Handwerksbetrieb selbstständig führen zu können, Lehrlinge auszubilden und über betriebswirtschaftliches Wissen zu verfügen. Weiterhin sind kaufmännische, rechtliche und erzieherische Kenntnisse vonnöten.
Die Handwerkskammern vertreten die Interessen und Belange des Handwerks. Sie arbeiten in Selbstverwaltung. Zur Handwerkskammer gehören als Pflichtmitglieder neben den Inhabern von Handwerksbetrieben sowie Gesellen eines Gewerbes und Lehrlinge. Den Handwerkskammern obliegt neben einer ganzen Reihe von Aufgaben auch das Erlassen von Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Gewerke und die Durchführung der Prüfungen.
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