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Lohnsteuerhilfe Wiendorf

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Bützower Str. 43, 18258 Schwaan
Telefon:03844813916
Fax:03844813926
E-Mail:gabriele.wruck@vlh.de
Anschrift:John-Brinckmann-Str. 34, 18258 Schwaan
Telefon:03844810500
E-Mail:renate.wenck@vlh.de
Anschrift:Kankeler Str. 15a, 18299 Kankel
Telefon:03845420364
Fax:03845420364
E-Mail:jutta.duerrhauer@vlh.de
Anschrift:Am Weitenmoor 22, 18198 Kritzmow
Telefon:03820770582
Fax:03820770569
E-Mail:ulf.hunger@vlh.de
Anschrift:Straße des Frieden 35, 18299 Laage
Telefon:03996151413
Fax:03996151417
E-Mail:wolfgang.bockris@vlh.de
Anschrift:Erich-Weinert-Str. 32, 18059 Rostock
Telefon:03812038950
Fax:03812038951
E-Mail:sabine.pierstorf@vlh.de
Anschrift:Budapester Str. 29, 18057 Rostock
Telefon:015774301901
E-Mail:dieter.loho@vlh.de
Anschrift:Am Kabutzenhof 1, 18057 Rostock
Telefon:03811216737
Fax:03816863790
E-Mail:reiner.dumke@vlh.de
Anschrift:Kühlungsborner Str. 38, 18246 Bützow
Telefon:03846152313
Fax:03846191182
E-Mail:dirk.kohls@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 44, 18246 Jürgenshagen
Telefon:03846620006
E-Mail:karl-peter.marquardt@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Wiendorf? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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