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Lohnsteuerhilfe Barkhagen

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Steinstr. 7, 19395 Plau am See
Telefon:038735497004
Fax:038735497006
E-Mail:ralf.schwarz@vlh.de
Anschrift:Benziner Chaussee 3, 19386 Kritzow
Telefon:03873322295
E-Mail:bettina.reichert@vlh.de
Anschrift:Marienstr. 32a, 19386 Lübz
Telefon:03873122584
Fax:03873122584
E-Mail:britta.grosse@vlh.de
Anschrift:Mühlenstr. 41, 17213 Malchow
Telefon:03993214133
E-Mail:petra.schoettler@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 3, 17213 Malchow
Telefon:03993282484
Fax:03993282485
E-Mail:gabriele.lamnek@vlh.de
Anschrift:Bergstr. 13, 17213 Malchow
Telefon:03993247628
Fax:03993281631
E-Mail:baerbel.zickler@vlh.de
Anschrift:Beerboomscher Weg 13, 18292 Krakow am See
Telefon:03845723233
E-Mail:regina.scharm@vlh.de
Anschrift:Güstrower Str. 66, 18292 Krakow am See
Telefon:03845722003
E-Mail:waltraut.roloff@vlh.de
Anschrift:Geschwister-Scholl-Str. 9, 19376 Siggelkow
Telefon:03872422754
E-Mail:sibylle.lang@vlh.de
Anschrift:Fritz-Reuter-Str. 8, 19370 Parchim
Telefon:03871267095
Fax:03871264288
E-Mail:volker.andrees@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Barkhagen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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