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Wohnungsämter im Landkreis Ludwigslust-Parchim - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Landratsamt, Abt. Wohnen (Zentrale)
0.19 km von Ludwigslust-Parchim
Anschrift:Garnisonsstraße 1, 19288 Ludwigslust
Telefon:03874115
E-Mail:buergerservice@kreis-lup.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Sozialamt des Amtes Hagenow Land, Abt. Wohngeld
23.5 km von Ludwigslust-Parchim
Anschrift:Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow
Telefon:0388361070
Fax:03883610735
E-Mail:info@amt-hagenow-land.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(4)
Wohngeldbehörde des Amtes Hagenow Land
23.5 km von Ludwigslust-Parchim
Anschrift:Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow
Telefon:03883610712
Fax:03883610735
E-Mail:info@amt-hagenow-land.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Bauordnungsamt, Abt. Wohnen des Landkreises
25.21 km von Ludwigslust-Parchim
Anschrift:Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim
Telefon:038717226300
Fax:03871722777777
E-Mail:info@kreis-lup.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(4)
Wohngeldwesen des Amtes Boizenburg-Land
49.87 km von Ludwigslust-Parchim
Anschrift:Fritz-Reuter-Straße 3, 19258 Boizenburg
Telefon:03884738539
Fax:03884738540
E-Mail:info@amtboizenburgland.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18:30 Uhr Do 9-12 Uhr Fr 9-11 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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